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Vollständiger Leitfaden zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten (PnL) bei Kryptowährungen und zur Steuererklärung — Aktuell 2026

USD/JPY分散は、為替急変局面で一方通貨の過大シェアを防ぎ、月次の再バランスと上限規則で感情的な一括投資を抑える実践設計です。

Vollständiger Leitfaden zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten (PnL) bei Kryptowährungen und zur Steuererklärung — Aktuell 2026
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Wichtige Erkenntnisse

  • Die Kapitalertragsteuer auf virtuelle Vermögenswerte gilt seit 2025: 20% Steuer auf jährliche Gewinne über 2,5 Mio. KRW
  • PnL = (Verkaufspreis − Kaufpreis) × Menge − Gebühren
  • Verlustvortrag: Verluste des laufenden Jahres können 5 Jahre vorgetragen und von künftigen Gewinnen abgezogen werden

Was ist Krypto-PnL (Gewinn und Verlust)?

PnL (Profit and Loss) ist der tatsächliche Gewinn- oder Verlustbetrag aus Investitionen in virtuelle Vermögenswerte. Er wird in zwei Arten unterteilt.

Realisierter PnL: Gewinn oder Verlust aus Transaktionen, die tatsächlich verkauft oder geschlossen wurden. Dieser Wert wird für Steuerberechnungen verwendet.

Unrealisierter PnL: Bewertungsgewinne oder -verluste aus derzeit gehaltenen Positionen. Diese unterliegen nicht der Besteuerung.

Grundformel zur PnL-Berechnung: PnL = (Verkaufspreis − durchschnittlicher Kaufpreis) × Menge − Gesamtgebühren

Beispiel:

  • Kauf von 0.1 BTC Bitcoin zu $50,000 → Kosten: $5,000
  • Verkauf von 0.1 BTC zu $65,000 → Erlös: $6,500
  • Gesamtgebühren: $15
  • PnL = $6,500 − $5,000 − $15 = $1,485 (etwa 2 Mio. KRW)

Wenn Sie den durchschnittlichen Stückpreis über mehrere Trades hinweg berechnen müssen, nutzen Sie den Crypto PnL Calculator.

Steuern auf virtuelle Vermögenswerte — Aktuelle Steuerregeln 2026

Die Kapitalertragsteuer auf virtuelle Vermögenswerte gilt seit dem 1. Januar 2025. Die wichtigsten Punkte lauten wie folgt.

Steuerpflichtige Vermögenswerte: Gewinne aus der Übertragung aller virtuellen Vermögenswerte, einschließlich Bitcoin, Ethereum und Altcoins (Verkäufe, Tauschgeschäfte, Übertragungen)

Struktur des Steuersatzes:

  • Grundfreibetrag: 2,5 Mio. KRW pro Jahr
  • Separate Besteuerung von 20% auf Beträge über 2,5 Mio. KRW (22% einschließlich lokaler Einkommensteuer)
  • Jahresgewinne von 50 Mio. KRW oder mehr: derselbe Steuersatz gilt (anders als bei allgemeinen Finanzerträgen)

Berechnungsbeispiele: Wenn der jährliche Kryptogewinn 10 Mio. KRW beträgt:

  • Grundfreibetrag: 2,5 Mio. KRW
  • Steuerpflichtiger Betrag: 7,5 Mio. KRW
  • Steuer: 7,5 Mio. KRW × 22% = 1,65 Mio. KRW

Wenn der jährliche Kryptogewinn 50 Mio. KRW beträgt:

  • Grundfreibetrag: 2,5 Mio. KRW
  • Steuerpflichtiger Betrag: 47,5 Mio. KRW
  • Steuer: 47,5 Mio. KRW × 22% = 10,45 Mio. KRW

6 Strategien zur Steuerminimierung

1. Verlustverrechnung nutzen Verrechnen Sie Gewinne mit Verlusten aus anderen Coins, die im selben Jahr entstanden sind.

  • Gewinn bei Coin A von 5 Mio. KRW + Verlust bei Coin B von 2 Mio. KRW = Nettogewinn von 3 Mio. KRW
  • Grundfreibetrag von 2,5 Mio. KRW abziehen → steuerpflichtiger Betrag von 500,000 KRW → Steuer von 110,000 KRW

2. Verlustvortrag Wenn im laufenden Jahr ein Verlust entsteht, kann er 5 Jahre vorgetragen werden.

  • Verlust 2025 von 5 Mio. KRW → kann von Gewinnen des Jahres 2026 in Höhe von 5 Mio. KRW abgezogen werden

3. Realisierte Gewinne auf mehrere Jahre verteilen Wenn Sie im Dezember einen großen Gewinn erwarten, verschieben Sie einen Teil davon auf Januar, um ihn auf verschiedene Steuerjahre aufzuteilen.

4. Verkauf nach Schenkung (Steuerplanung in der Familie) Wenn Sie Kryptowährungen an einen Ehepartner oder ein direktes Familienmitglied verschenken, wird der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung zu den Anschaffungskosten.

5. Meldepflichten für ausländische Börsen prüfen Wenn Guthaben auf ausländischen Börsen (Binance, Bybit usw.) 500 Mio. KRW oder mehr betragen, müssen ausländische Finanzkonten gemeldet werden. Eine unterlassene Meldung kann zu Strafen führen.

6. Langfristige Haltestrategie (Krypto hat jedoch keinen Langfristhalteabzug) Derzeit erhalten virtuelle Vermögenswerte, anders als bei der Kapitalertragsteuer für Großaktionäre von Aktien, keine steuerlichen Vorteile für langfristiges Halten. Der Satz von 22% gilt unabhängig von der Haltedauer.

Um auch das Liquidationsrisiko zu steuern, siehe den Liquidation Price Calculator.

Verfahren zur Steuererklärung für virtuelle Vermögenswerte beim National Tax Service

Erklärungszeitraum: 1. Mai bis 31. Mai jedes Jahr (wie bei der umfassenden Einkommensteuererklärung)

So reichen Sie die Erklärung ein:

  1. 1National Tax Service Hometax (hometax.go.kr) aufrufen
  2. 2Steuererklärung → Umfassende Einkommensteuererklärung → Separat besteuerte virtuelle Vermögenswerte auswählen
  3. 3Transaktionshistorie eingeben (CSV-Datei-Upload verfügbar)
  4. 4Steuerbetrag berechnen und bezahlen

Erforderliche Dokumente:

  • Transaktionshistorie als CSV je Börse (jährlich)
  • Nachweis der Anschaffungskosten (Kaufbelege, Transaktionshistorie)

Aufbewahrung der Transaktionshistorie: Sie müssen die Transaktionshistorie virtueller Vermögenswerte mindestens 5 Jahre lang aufbewahren.

Wenn Sie neben Kryptogewinnen auch die Rendite Ihres gesamten Portfolios berechnen möchten, nutzen Sie den Capital Gains Tax Calculator.

Wichtige Expertenzusammenfassung

Die Besteuerung virtueller Vermögenswerte, die 2025 in Kraft trat, lässt sich nicht mehr umgehen. Sie können Ihre Steuerlast rechtmäßig senken, indem Sie den jährlichen Grundfreibetrag von 2,5 Mio. KRW nutzen und Verlustverrechnung sowie Verlustvorträge aktiv anwenden. Laden Sie zum Jahresende unbedingt die CSV-Dateien der Börsen herunter und reichen Sie die Steuererklärung im Mai selbst über Hometax ein oder beauftragen Sie einen Steuerberater damit.

FAQ

Q1. Muss ich keine Steuer zahlen, wenn mein Kryptogewinn höchstens 2,5 Mio. KRW beträgt? Ja. Wenn Ihr jährlicher Nettogewinn (Gewinne − Verluste − Gebühren) höchstens 2,5 Mio. KRW beträgt, ist er nicht steuerpflichtig. Sie müssen jedoch trotzdem eine Erklärung einreichen.

Q2. Sind Krypto-Transfers zwischen Börsen ebenfalls steuerpflichtig? Transfers zwischen Börsen, die derselben Person gehören (Upbit → Bithumb), sind nicht steuerpflichtig. Übertragungen an eine andere Person können jedoch als Schenkungen gelten.

Q3. Werden Staking- und Zinserträge ebenfalls besteuert? Staking-Prämien und Zinserträge können als sonstige Einkünfte besteuert werden. Für eine genaue Einordnung wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.

Q4. Muss ich für ausländische Börsen keine Steuern melden? Doch. Gewinne aus ausländischen Börsen unterliegen ebenfalls dem inländischen Steuerrecht. Der National Tax Service schließt Informationsaustauschvereinbarungen mit Börsen ab, sodass eine Nichtmeldung das Risiko zusätzlicher Steuererhebungen birgt.

Q5. Wenn meine Kryptoverluste hoch sind, können sie auch von der umfassenden Einkommensteuer abgezogen werden? Nach geltendem Recht können Verluste aus virtuellen Vermögenswerten nicht von Gewinnen aus Aktien oder Immobilien abgezogen werden. Gewinn- und Verlustverrechnung gilt nur innerhalb virtueller Vermögenswerte.

Q6. Wie wird Einkommen aus Bitcoin-Mining besteuert? Mining-Einkommen wird als Geschäftseinkommen oder sonstiges Einkommen eingestuft. Da Mining-Kosten (Strom, Geräteabschreibung) als Ausgaben behandelt werden können, kann es vorteilhaft sein, ein Gewerbe anzumelden und entsprechend einzureichen.

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